4.0 Dieser Artikel findet Anwendung, wenn der Auftragnehmer und der Auftraggeber nicht schriftlich vereinbart haben, dass eine IDEA-Veranstaltungsversicherung bei Klap No Risk abgeschlossen wird.
4.1 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Schaden (mit) dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen ist.
4.2 Der Auftraggeber und/oder Auftragnehmer schließen keine IDEA-Veranstaltungsversicherung bei Klap No Risk ab. Der Auftraggeber muss selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Veranstaltung sorgen oder das Risiko selbst tragen.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, es sei denn: (i) diese Schäden fallen unter den Versicherungsschutz seiner allgemeinen Haftpflichtversicherung (bis zu dem von seiner Versicherung ausgezahlten Höchstbetrag) zuzüglich der Selbstbeteiligung, oder (ii) es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder eines seiner Führungskräfte vor.
4.4 Die Haftung des Auftragnehmers für nicht versicherte Schäden ist in allen Fällen auf den direkten Schaden mit einem Höchstbetrag von 25.000 € beschränkt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder eines seiner Führungskräfte vor.